
 
Bevorzugter Termin der Traugottesdienste ist der Samstagnachmittag, üblicherweise
um 13.30 Uhr.
Die Benützung des Kirchengeländes für Apéro
etc. im Anschluss an die Feier ist möglich gemäss vorheriger
Absprache mit dem Pfarrer und der Sigristin.
Die Samstage vor grossen
kirchlichen Feiertagen sollten nicht für Hochzeitsgottesdienste
vorgesehen werden..
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