Mitteilung des Kirchenrats: Trotz grosser Bemühung ist die Kirchenpflege Läufelfingen unterbesetzt geblieben, so dass der Kirchenrat gemäss §86 Abs. 1 Kirchenordnung (KGS 4.1 NEU) nach Anhörung der noch amtierenden Mitglieder die erforderlichen Massnahmen getroffen hat. Laut Reglement des Kirchenrats (KGS 4.2) hat er die Möglichkeit, die Leitung selbst zu übernehmen oder an eine von ihm bevollmächtige Vertrauensperson. Er hat entschieden, dass Anita Wagner Präsidentin der Kirchenpflege auch die Aufgabe als bevollmächtige Vertrauensperson zu übertragen. Diese Handlungsbevollmächtigung gilt ab dem 1. Januar 2024 und endet, sobald die Selbstverwaltung der Kirchgemeinde wieder gewährleistet ist, spätestens am 31. Dezember 2024 oder auf Widerruf des Kirchenrats.